Nina Riechert

Heilpraktikerin

 

 

Aufsichtsbehörde Naturheilpraxis

Gesundheitsamt Schleswig-Flensburg 

Rechtsgrundlage für Naturheilpraxis

  • Berufsbezeichnung: Heilpraktikerin (Deutschland). Heilkundeerlaubnis nach dem deutschen Heilkundegesetz.
  • Die berufsrechtliche Regelung bildet das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.2.1939.
  • Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH).

 

 

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